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BGBl. Nr. 573/1991

kundgemacht 08.11.1991
573. Verordnung: Verlängerung von Nacheichfristen für Meßgeräte und Aufhebung der Verordnung betreffend eichpflichtige Meßgeräte, die nur geeicht in den Handel gebracht werden dürfen
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Verlängerung von Nacheichfristen für Meßgeräte und zur Aufhebung der Verordnung betreffend eichpflichtige Meßgeräte, die nur geeicht in den Handel gebracht werden dürfen
Kundmachung BGBl. Nr. 573/1991× zu Verlängerung von Nacheichfristen für Meßgeräte

Änderungen durch diese Kundmachung

Verlängerung von Nacheichfristen für Meßgeräte neu