BGBl. Nr. 581/1991
581. Verordnung: Übertragung der Ausschreibung und des Aufnahmeverfahrens an die Sicherheitsdirektionen und Bundespolizeidirektionen
Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der die Ausschreibung und das Aufnahmeverfahren den Sicherheitsdirektionen; und Bundespolizeidirektionen übertragen wird
Änderungen durch diese Kundmachung
AusG - Übertragung der Ausschreibung des Aufnahmeverfahrens
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Art. 1neu
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