BGBl. Nr. 585/1991
585. Vereinbarung gemäß Artikel 15 a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich über die bezirksgerichtliche Organisation im Land Niederösterreich samt Anlagen
Vereinbarung gemäß Artikel 15 a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich über die bezirksgerichtliche Organisation im Land Niederösterreich
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 7neu
Artikel römisch sieben
Inkrafttreten
Diese Vereinbarung tritt am Tag ihrer beiderseitigen Unterzeichnung in Kraft.