BGBl. Nr. 585/1991
585. Vereinbarung gemäß Artikel 15 a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich über die bezirksgerichtliche Organisation im Land Niederösterreich samt Anlagen
Vereinbarung gemäß Artikel 15 a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich über die bezirksgerichtliche Organisation im Land Niederösterreich
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 8neu
Artikel römisch acht
Kundmachung
Diese Vereinbarung wird nach ihrer beiderseitigen Unterzeichnung umgehend im Bundesgesetzblatt und im Landesgesetzblatt für Niederösterreich kundgemacht werden.