BGBl. Nr. 610/1991
610. Kundmachung: Verlängerung der Wirksamkeit der Erklärung der Österreichischen Bundesregierung gemäß Art. 7 Abs. 2 des Protokolls Nr. 7 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Verlängerung der Wirksamkeit der Erklärung der Österreichischen Bundesregierung gemäß Art. 7 Abs. 2 des Protokolls Nr. 7 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
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