BGBl. Nr. 631/1991
631. Kundmachung: Bezeichnungen, Flagge und Emblem mit Abkürzungen der Bezeichnungen des Weltpostvereines Amerikas, Portugals und Spaniens
Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Bezeichnungen, die Flagge und das Emblem mit Abkürzungen der Bezeichnungen des Weltpostvereines Amerikas, Portugals und Spaniens
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins, Litera c, des Markenschutzgesetzes 1970, Bundesgesetzblatt Nr. 260, in der Fassung der Markenschutzgesetz-Novelle 1977, Bundesgesetzblatt Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß die in der Anlage angeführten Bezeichnungen des Weltpostvereins Amerikas, Portugals und Spaniens in vier Sprachen, die Flagge sowie dessen Emblem mit Abkürzungen der Bezeichnungen in vier Sprachen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.