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BGBl. Nr. 664/1991

kundgemacht 20.12.1991
664. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und der für das ADR zuständigen Behörde des Königreiches Norwegen gemäß Rn. 10 602 des ADR betreffend Abweichungen von den Vorschriften hinsichtlich der Abmessungen für die orangefarbene Tafel und den Gefahrzettel 7 D
VEREINBARUNG zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und der für das ADR zuständigen Behörde des Königreiches Norwegen gemäß Rn. 10 602 des ADR betreffend Abweichungen von den Vorschriften hinsichtlich der Abmessungen für die orangefarbene Tafel und den Gefahrzettel 7D
Kundmachung BGBl. Nr. 664/1991× zu ADR - Abweichung von Vorschriften (orangefarbene Tafel u.a.)

Änderungen durch diese Kundmachung

ADR - Abweichung von Vorschriften (orangefarbene Tafel u.a.) neu