BGBl. Nr. 686/1991
Änderungen durch diese Kundmachung
Artikel römisch drei
Anmerkung, zu den Paragraphen 2, 69, 103, 108 a und 108 b,
Bundesgesetzblatt Nr. 50 aus 1974,)
(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 1993 in Kraft, soweit im Absatz 2, nicht anderes bestimmt ist und sofern spätestens zu diesem Zeitpunkt ein Bundesgesetz über die Ausgliederung der Arbeitsmarktverwaltung aus der Hoheitsverwaltung des Bundes in Kraft tritt. Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können aber bereits ab dem seiner Kundmachung folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen jedoch, soweit sie sich auf das Gewerbe der Arbeitsvermittler (Paragraph 103, Absatz eins, Litera a, Ziffer 8,) beziehen, erst mit dem 1. Juli 1993 in Kraft gesetzt werden und sofern spätestens zu diesem Zeitpunkt im Bundesgesetz über die Ausgliederung der Arbeitsmarktverwaltung aus der Hoheitsverwaltung des Bundes in Kraft tritt.
- Absatz 2,Artikel römisch eins, Ziffer eins a, eins b, 4 a und 5 sowie Artikel römisch zwei, treten mit 1. Jänner 1992 in Kraft.