BGBl. Nr. 712/1991
712. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der Waren der Anlage B bestimmt werden, auf die die Vorzugszollsätze gemäß § 2 Abs. 2 des Präferenzzollgesetzes anzuwenden sind
Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung, mit der Waren der Anlage B bestimmt werden, auf die die Vorzugszollsätze gemäß § 2 Abs. 2 des Präferenzzollgesetzes anzuwenden sind, geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Bestimmung der Waren der Anlage B, auf die die Vorzugszollsätze gemäß § 2 Abs. 2 des Präferenzzollgesetzes anzuwenden sind
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§ 1geändert
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§ 2geändert
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