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BGBl. Nr. 79/1991

kundgemacht 21.02.1991
79. Kundmachung: Aufhebung der „Richtlinien für die Behandlung von Benützungsansuchen für die vom Österreichischen Staatsarchiv verwahrten Archivalien“ durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung des Bundeskanzlers über die Aufhebung der „Richtlinien für die Behandlung von Benützungsansuchen für die vom Österreichischen Staatsarchiv verwahrten Archivalien“
Kundmachung BGBl. Nr. 79/1991× zu VfGH-Aufhebung Richtlinien Österreichisches Staatsarchiv

Änderungen durch diese Kundmachung

VfGH-Aufhebung Richtlinien Österreichisches Staatsarchiv neu