BGBl. Nr. 88/1991
88. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Ersatz der Lehrabschlußprüfung und der Lehrzeit auf Grund schulmäßiger Ausbildung
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der die Verordnung über den Ersatz der Lehrabschlußprüfung und der Lehrzeit auf Grund schulmäßiger Ausbildung geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Ersatz der Lehrabschlußprüfung und der Lehrzeit auf Grund schulmäßiger Ausbildung
12
§ 3aneu
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Anl. 1/1geändert
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Anl. 1/3geändert
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