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BGBl. Nr. 9a/1991

kundgemacht 10.01.1991
9a. Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einem eigenen Bundesminister übertragen wird
Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einem eigenen Bundesminister übertragen wird
Kundmachung BGBl. Nr. 9a/1991× zu BKA – Wirkungsbereich eigener Bundesminister

Änderungen durch diese Kundmachung

BKA – Wirkungsbereich eigener Bundesminister neu