BGBl. Nr. 126/1992
126. Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik über den Entfall der Beglaubigung, die Übermittlung von Personenstandsurkunden und die Vereinfachung der der Eheschließung vorangehenden Förmlichkeiten
VERTRAG ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER ITALIENISCHEN REPUBLIK ÜBER DEN ENTFALL DER BEGLAUBIGUNG, DIE ÜBERMITTLUNG VON PERSONENSTANDSURKUNDEN UND DIE VEREINFACHUNG DER DER EHESCHLIESSUNG VORANGEHENDEN FÖRMLICHKEITEN
Änderungen durch diese Kundmachung
Entfall der Beglaubigung, Übermittlung von Personenstandsurkunden, Vereinfachung von Förmlichkeiten (Italien)
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 11neu
römisch vier. ABSCHNITT
Schlußbestimmungen
Artikel 11
Die Angabe der Staatsbürgerschaft in einer anderen Urkunde als dem Staatsbürgerschaftsnachweis beweist nicht die Staatsbürgerschaft der Person, die in dieser Urkunde genannt ist.