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BGBl. Nr. 139/1992

kundgemacht 13.03.1992 RIS↗
139. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der A 2 Süd Autobahn — Anschlußstelle Velden/West (Ausbau) im Bereich der Marktgemeinde Velden am Wörther See
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der A 2 Süd Autobahn — Anschlußstelle Velden/West (Ausbau) im Bereich der Marktgemeinde Velden am Wörther See
Kundmachung BGBl. Nr. 139/1992× zu Bestimmung des Straßenverlaufes der A 2 Süd Autobahn – Anschlußstelle Velden/West (Ausbau) im Bereich der Marktgemeinde Velden am Wörther See ×

Änderungen durch diese Kundmachung

Bestimmung des Straßenverlaufes der A 2 Süd Autobahn – Anschlußstelle Velden/West (Ausbau) im Bereich der Marktgemeinde Velden am Wörther See neu § 0↗RIS↗
Art. 1neu
in Kraft ab 14.03.1992 · idF BGBl. Nr. 139/1992 Art. 1↗RIS↗

Der Verlauf einer zusätzlichen Abfahrtsrampe der Anschlußstelle Velden/West der A 2 Süd Autobahn wird im Bereich der Marktgemeinde Velden am Wörther See wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Abfahrtsrampe beginnt bei km 0,306 des bestehenden Zubringers und stellt die Verbindung zur B 83 Kärntner Straße her.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Abfahrtsrampe aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Kärntner Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Velden am Wörther See aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1:500 zu ersehen.

Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.