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BGBl. Nr. 140/1992

kundgemacht 13.03.1992
140. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 151 Attersee Straße im Bereich der Gemeinde Unterach am Attersee
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 151 Attersee Straße im Bereich der Gemeinde Unterach am Attersee
Kundmachung BGBl. Nr. 140/1992× zu Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 151 Attersee Straße im Bereich der Gemeinde Unterach am Attersee

Änderungen durch diese Kundmachung

Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 151 Attersee Straße im Bereich der Gemeinde Unterach am Attersee neu