BGBl. Nr. 182/1992
182. Verordnung: Bestimmung des Trassenverlaufes der Linienverbesserung Breitenschützing—Schwanenstadt im Zuge der Hochleistungsstrecke St. Pölten—Attnang/Puchheim
Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betreffend die Bestimmung des Trassenverlaufes der Linienverbesserung Breitenschützing—Schwanenstadt im Zuge der Hochleistungsstrecke St. Pölten—Attnang/Puchheim
Änderungen durch diese Kundmachung
Bestimmung des Trassenverlaufes der Linienverbesserung Breitenschützing–Schwanenstadt im Zuge der Hochleistungsstrecke St. Pölten–Attnang/Puchheim
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Art. 1neu
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