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BGBl. Nr. 188/1992

kundgemacht 09.04.1992
188. Kundmachung: Geltungsbereich des Genfer Abkommens zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der Heere im Felde und des Abkommens über die Behandlung der Kriegsgefangenen
Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Genfer Abkommens zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der Heere im Felde und des Abkommens über die Behandlung der Kriegsgefangenen
Kundmachung BGBl. Nr. 188/1992×

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