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BGBl. Nr. 198/1992

kundgemacht 16.04.1992 RIS↗
198. 6. Übereinkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Arabischen Republik Ägypten über Zusammenarbeit auf den Gebieten des Erziehungswesens, der Wissenschaft und der Kultur
6. ÜBEREINKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER ARABISCHEN REPUBLIK ÄGYPTEN ÜBER ZUSAMMENARBEIT AUF DEN GEBIETEN DES ERZIEHUNGSWESENS, DER WISSENSCHAFT UND DER KULTUR
Kundmachung BGBl. Nr. 198/1992× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

6. Übereinkommen über Zusammenarbeit auf den Gebieten des Erziehungswesen, der Wissenschaft und Kultur (Ägypten) neu § 0↗RIS↗
Art. 11neu
in Kraft ab 01.06.1992 · idF BGBl. Nr. 198/1992 Art. 11↗RIS↗

Artikel 11

Die österreichische Vertragspartei gewährt im Rahmen des österreichischen Nord-Süd-Dialog-Stipendienprogrammes bis zu 60 Stipendienmonate pro Jahr; die jeweiligen Vergabekriterien und Modalitäten sowie die Antragsformulare für diese Stipendien werden auf diplomatischem Wege bekanntgegeben bzw. übermittelt.