Kulturelle und wissenschaftliche Publikationen und gedrucktes Informationsmaterial;
BGBl. Nr. 198/1992
198. 6. Übereinkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Arabischen Republik Ägypten über Zusammenarbeit auf den Gebieten des Erziehungswesens, der Wissenschaft und der Kultur
6. ÜBEREINKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER ARABISCHEN REPUBLIK ÄGYPTEN ÜBER ZUSAMMENARBEIT AUF DEN GEBIETEN DES ERZIEHUNGSWESENS, DER WISSENSCHAFT UND DER KULTUR
Änderungen durch diese Kundmachung
6. Übereinkommen über Zusammenarbeit auf den Gebieten des Erziehungswesen, der Wissenschaft und Kultur (Ägypten)
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 22neu
Artikel 22
Auf präzise Anforderung tauschen die Vertragsparteien aus:
- Litera a
- Litera bInformationen über Bibliotheken, Dokumentationszentren sowie Verteilungs- und Verbreitungssysteme;
- Litera cInformationen über und Verzeichnisse von Handschriften und Mikrofilmen;
- Litera dÜbersetzungen von Büchern bedeutender Autoren;
- Litera eInformationen und Berichte über Aktivitäten auf dem Gebiet des Museumswesens.