Ausweitung landwirtschaftlich nutzbarer Flächen und ländliche Entwicklung;
BGBl. Nr. 198/1992
198. 6. Übereinkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Arabischen Republik Ägypten über Zusammenarbeit auf den Gebieten des Erziehungswesens, der Wissenschaft und der Kultur
6. ÜBEREINKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER ARABISCHEN REPUBLIK ÄGYPTEN ÜBER ZUSAMMENARBEIT AUF DEN GEBIETEN DES ERZIEHUNGSWESENS, DER WISSENSCHAFT UND DER KULTUR
Änderungen durch diese Kundmachung
6. Übereinkommen über Zusammenarbeit auf den Gebieten des Erziehungswesen, der Wissenschaft und Kultur (Ägypten)
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 46neu
Artikel 46
Die Vertragsparteien tauschen Informationen und Publikationen über wissenschaftliche Aspekte der Land- und Forstwirtschaft aus und ermutigen zum Austausch von Prüfmustern landwirtschaftlichen Saatgutes. Die ägyptische Vertragspartei bekundet besonderes Interesse an folgenden Gebieten:
- Litera a
- Litera bPflanzenschutz;
- Litera cZuckerrübenproduktion und -zucht;
- Litera dPflanzenkrankheiten;
- Litera eFruchtkrankheiten;
- Litera fVerwendung von Atomenergie in der Landwirtschaft;
- Litera gGewebekultur;
- Litera hMikrobiologie;
- Litera iGeflügelzucht und -produktion;
- Litera jGewächshauskulturen;
- Litera klandwirtschaftliches Projektsmanagement.