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BGBl. Nr. 199/1992

kundgemacht 22.04.1992
199. Verordnung: Zusätzliche Dienstfreistellungen von Personalvertretern
Verordnung der Bundesregierung über zusätzliche Dienstfreistellungen von Personalvertretern
Kundmachung BGBl. Nr. 199/1992× zu Zusätzliche Dienstfreistellungen von Personalvertretern

Änderungen durch diese Kundmachung

Zusätzliche Dienstfreistellungen von Personalvertretern neu