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Norm
Zusätzliche Dienstfreistellungen von Personalvertretern
Fassungen
Zusätzliche Dienstfreistellungen von Personalvertretern
BGBl
Zusätzliche Dienstfreistellungen von Personalvertretern
Judikatur
Zusätzliche Dienstfreistellungen von Personalvertretern
Zusätzliche Dienstfreistellungen von Personalvertretern
Gesamt
3 Monate
von
bis
Anzeigen
BGBl
I
II
III
nicht erlassen
BGBl. Nr. 199/1992
kundgemacht 22.04.1992
RIS↗
199. Verordnung: Zusätzliche Dienstfreistellungen von Personalvertretern
Verordnung der Bundesregierung über zusätzliche Dienstfreistellungen von Personalvertretern
Kundmachung
BGBl. Nr. 199/1992
×
zu
Zusätzliche Dienstfreistellungen von Personalvertretern
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