Absatz eins,Die Emissionen der Ozonvorläufersubstanzen sind etappenweise zu reduzieren, wobei bis 31. Dezember 1996 eine Reduktion um mindestens 40%, bis 31. Dezember 2001 um mindestens 60% und bis 31. Dezember 2006 um mindestens 70%, bezogen auf die Emissionen von NOx im Jahr 1985 und von VOC im Jahr 1988, zu erreichen ist.
BGBl. Nr. 210/1992
210. Bundesgesetz: Ozongesetz
Bundesgesetz über Maßnahmen zur Abwehr der Ozonbelastung und die Information der Bevölkerung über hohe Ozonbelastungen, mit dem das Smogalarmgesetz, BGBl. Nr. 38/1989, geändert wird (Ozongesetz)
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1 § 11neu
römisch zwei. ABSCHNITT
Reduktionsziele und Maßnahmen zur Absenkung
der Ozonvorläufersubstanzen
Reduktionsziele für die Absenkung der, Ozonvorläufersubstanzen
Paragraph 11,
- Absatz 2,Ozonvorläufersubstanzen im Sinne dieses Gesetzes sind Stickstoffoxide (NOx) und anthropogene flüchtige organische Verbindungen ausgenommen Methan (VOC)