BGBl. Nr. 218/1992
218. Fünftes Zusatzprotokoll zum Allgemeinen Abkommen über die Privilegien und Immunitäten des Europarats
FÜNFTES ZUSATZPROTOKOLL ZUM ALLGEMEINEN ABKOMMEN ÜBER DIE PRIVILEGIEN UND IMMUNITÄTEN DES EUROPARATS
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 4neu
Artikel 4
Die Unterzeichnerstaaten vereinbaren, dieses Protokoll bis zu seinem gemäß den Absätzen 1 und 2 des Artikels 3 erfolgenden Inkrafttreten vom Zeitpunkt der Unterzeichnung an vorläufig anzuwenden, soweit dies mit ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Bestimmungen vereinbar ist.