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BGBl. Nr. 223/1992

kundgemacht 28.04.1992
223. Vereinbarung zwischen dem Verkehrsminister der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 10602 des ADR über die Beförderung von staubförmigen oder körnigen Stoffen in Tanks mit Untenentleerung und nur einem Auslaufstutzen mit Absperreinrichtung
VEREINBARUNG ZWISCHEN DEM VERKEHRSMINISTER DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND UND DEM BUNDESMINISTER FÜR ÖFFENTLICHE WIRTSCHAFT UND VERKEHR DER REPUBLIK ÖSTERREICH NACH RN. 10602 DES ADR ÜBER DIE BEFÖRDERUNG VON STAUBFÖRMIGEN ODER KÖRNIGEN STOFFEN IN TANKS MIT UNTENENTLEERUNG UND NUR EINEM AUSLAUFSTUTZEN MIT ABSPERREINRICHTUNG
Kundmachung BGBl. Nr. 223/1992× zu ADR - Beförderung von staubförmigen oder körnigen Stoffen

Änderungen durch diese Kundmachung

ADR - Beförderung von staubförmigen oder körnigen Stoffen neu