BGBl. Nr. 236/1992
236. Verordnung: Übertragung der Durchführung der Eignungsprüfung
Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betreffend die Übertragung der Durchführung der Eignungsprüfung
Änderungen durch diese Kundmachung
Übertragung der Durchführung der Eignungsprüfung
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Art. 1neu
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