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BGBl. Nr. 236/1992

kundgemacht 05.05.1992
236. Verordnung: Übertragung der Durchführung der Eignungsprüfung
Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betreffend die Übertragung der Durchführung der Eignungsprüfung
Kundmachung BGBl. Nr. 236/1992× zu Übertragung der Durchführung der Eignungsprüfung

Änderungen durch diese Kundmachung

Übertragung der Durchführung der Eignungsprüfung neu