BGBl. Nr. 246/1992
246. Verordnung: Zulassung von Eintrittstellen für die Ein- und Durchfuhr von Nadelholz mit Rinde
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die Zulassung von Eintrittstellen für die Ein- und Durchfuhr von Nadelholz mit Rinde
Änderungen durch diese Kundmachung
Ein- und Durchfuhr von Nadelholz mit Rinde
1
Art. 1geändert
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