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BGBl. Nr. 246/1992

kundgemacht 12.05.1992
246. Verordnung: Zulassung von Eintrittstellen für die Ein- und Durchfuhr von Nadelholz mit Rinde
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die Zulassung von Eintrittstellen für die Ein- und Durchfuhr von Nadelholz mit Rinde
Kundmachung BGBl. Nr. 246/1992× zu Ein- und Durchfuhr von Nadelholz mit Rinde

Änderungen durch diese Kundmachung

Ein- und Durchfuhr von Nadelholz mit Rinde 1