BGBl. Nr. 250/1992
250. Kundmachung: Berichtigung der Kundmachung über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß die Verordnung betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der A 2 Süd Autobahn im Bereich der Gemeinden Arnoldstein und Hohenthurn gesetzwidrig war
Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der die Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß die Verordnung betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der A 2 Süd Autobahn im Bereich der Gemeinden Arnoldstein und Hohenthurn gesetzwidrig war, berichtigt wird