BGBl. Nr. 29/1992
29. Verordnung: Fahrverbindung im Zuge eines Betriebes an der A 10 Tauern Autobahn im Bereich der Gemeinde Eben im Pongau
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend eine Fahrverbindung im Zuge eines Betriebes an der A 10 Tauern Autobahn im Bereich der Gemeinde Eben im Pongau
Änderungen durch diese Kundmachung
Fahrverbindung an die A 10 Tauern Autobahn
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Art. 1neu
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