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BGBl. Nr. 29/1992

kundgemacht 10.01.1992
29. Verordnung: Fahrverbindung im Zuge eines Betriebes an der A 10 Tauern Autobahn im Bereich der Gemeinde Eben im Pongau
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend eine Fahrverbindung im Zuge eines Betriebes an der A 10 Tauern Autobahn im Bereich der Gemeinde Eben im Pongau
Kundmachung BGBl. Nr. 29/1992× zu Fahrverbindung an die A 10 Tauern Autobahn

Änderungen durch diese Kundmachung

Fahrverbindung an die A 10 Tauern Autobahn neu