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BGBl. Nr. 40/1992

kundgemacht 21.01.1992
40. Verordnung: Übertragung der Durchführung der Eignungsprüfung
Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst betreffend die Übertragung der Durchführung der Eignungsprüfung
Kundmachung BGBl. Nr. 40/1992× zu Übertragung der Durchführung der Eignungsprüfung

Änderungen durch diese Kundmachung

Übertragung der Durchführung der Eignungsprüfung neu