BGBl. Nr. 400/1992
400. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Begrenzung des Schwefelgehaltes von Kraftstoffen für nicht zum Betreiben von Kraftfahrzeugen bestimmte Dieselmotoren
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der die Verordnung über die Begrenzung des Schwefelgehaltes von Kraftstoffen für nicht zum Betreiben von Kraftfahrzeugen bestimmte Dieselmotoren geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Begrenzung des Schwefelgehaltes von Kraftstoffen
1
§ 2geändert
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