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BGBl. Nr. 400/1992

kundgemacht 10.07.1992
400. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Begrenzung des Schwefelgehaltes von Kraftstoffen für nicht zum Betreiben von Kraftfahrzeugen bestimmte Dieselmotoren
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der die Verordnung über die Begrenzung des Schwefelgehaltes von Kraftstoffen für nicht zum Betreiben von Kraftfahrzeugen bestimmte Dieselmotoren geändert wird
Kundmachung BGBl. Nr. 400/1992× zu Begrenzung des Schwefelgehaltes von Kraftstoffen

Änderungen durch diese Kundmachung

Begrenzung des Schwefelgehaltes von Kraftstoffen 1