BGBl. Nr. 404/1992
404. Europäisches Übereinkommen über die Anerkennung der Rechtspersönlichkeit internationaler nichtstaatlicher Organisationen
EUROPÄISCHES ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE ANERKENNUNG DER RECHTSPERSÖNLICHKEIT INTERNATIONALER NICHTSTAATLICHER ORGANISATIONEN
Änderungen durch diese Kundmachung
Europäisches Übereinkommen über die Anerkennung der Rechtspersönlichkeit internationaler nichtstaatlicher Organisationen
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§ 0↗RIS↗
Art. 10neu