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BGBl. Nr. 405/1992

kundgemacht 14.07.1992
405. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Weltorganisation für geistiges Eigentum über den Sitz des Internationalen Registeramts für audiovisuelle Werke
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER WELTORGANISATION FÜR GEISTIGES EIGENTUM ÜBER DEN SITZ DES INTERNATIONALEN REGISTERAMTS FÜR AUDIOVISUELLE WERKE
Kundmachung BGBl. Nr. 405/1992× zu Sitz des internationalen Registeramts für audiovisuelle Werke (WIPO)

Änderungen durch diese Kundmachung

Sitz des internationalen Registeramts für audiovisuelle Werke (WIPO) neu