BGBl. Nr. 467/1992
467. Bundesgesetz: Vorübergehende Maßnahmen für die Anhaltung in Untersuchungshaft und im Strafvollzug
Bundesgesetz, mit dem vorübergehende Maßnahmen für die Anhaltung in Untersuchungshaft und im Strafvollzug getroffen werden
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1 § 1neu