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BGBl. Nr. 467/1992

kundgemacht 31.07.1992
467. Bundesgesetz: Vorübergehende Maßnahmen für die Anhaltung in Untersuchungshaft und im Strafvollzug
Bundesgesetz, mit dem vorübergehende Maßnahmen für die Anhaltung in Untersuchungshaft und im Strafvollzug getroffen werden
Kundmachung BGBl. Nr. 467/1992× zu Vorübergehende Maßnahmen für die Anhaltung in Untersuchungshaft und im Strafvollzug

Änderungen durch diese Kundmachung

Vorübergehende Maßnahmen für die Anhaltung in Untersuchungshaft und im Strafvollzug neu