Absatz eins,Dieses Bundesgesetz tritt, soweit im folgenden nicht anderes bestimmt wird, am 1. Juli 1981 in Kraft.
BGBl. Nr. 473/1992
473. Bundesgesetz: Änderung des Nachtschicht-Schwerarbeitsgesetzes, des Bundesgesetzes betreffend die Vereinheitlichung des Urlaubsrechts und die Einführung einer Pflegefreistellung, des Arbeitszeitgesetzes und des Arbeitsverfassungsgesetzes und Maßnahmen zum Ausgleich gesundheitlicher Belastungen für das Krankenpflegepersonal
Bundesgesetz, mit dem das Nachtschicht-Schwerarbeitsgesetz, das Bundesgesetz betreffend die Vereinheitlichung des Urlaubsrechts und die Einführung einer Pflegefreistellung, das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsverfassungsgesetz geändert und Maßnahmen zum Ausgleich gesundheitlicher Belastungen für das Krankenpflegepersonal getroffen werden
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 14neu
ARTIKEL römisch vierzehn
Inkrafttreten
- Absatz eins a,Die Artikel römisch sieben bis römisch dreizehn in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Nr. 473 aus 1992, treten mit 1. Jänner 1993 in Kraft.
- Absatz 2,Artikel römisch elf, Absatz 3 und 4 treten mit Beginn des Beitragszeitraumes Juli 1981 in Kraft.
- Absatz 3,Anträge auf Gewährung des Sonderruhegeldes gemäß Artikel römisch zehn,, die vor dem 1. Juli 1981 oder nach dem 1. Juli 1981, aber vor dem 1. Oktober 1981 gestellt werden, gelten als am 1. Juli 1981 gestellt.