BGBl. Nr. 486/1992
486. Vereinbarung zwischen dem Verkehrsminister der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 und 2101 des ADR über die Beförderung von Diammindinitroplatin und Dinitrodiamminpalladium, beide mit mindestens 20% Wasser angefeuchtet, als Stoffe der Klasse 1.4 S
VEREINBARUNG zwischen dem Verkehrsminister der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister Für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 und 2101 des ADR über die Beförderung von Diammindinitroplatin und Dinitrodiamminpalladium, beide mit mindestens 20% Wasser angefeuchtet, als Stoffe der Klasse 1.4 S
Änderungen durch diese Kundmachung
ADR - Beförderung von Diammindinitroplatin
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Art. 1neu
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