Rechtstracker.at

BGBl. Nr. 49/1992

kundgemacht 24.01.1992
49. Beschluß Nr. 2/91 des Gemischten Ausschusses EWG — Österreich zur Ergänzung und Änderung von Anhang III des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen im Rahmen der Gemeinsamen Erklärung über die Überprüfung der Änderungen der Ursprungsregeln infolge der Einführung des Harmonisierten Systems
BESCHLUSS Nr. 2/91 DES GEMISCHTEN AUSSCHUSSES zur Ergänzung und Änderung von Anhang III des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen im Rahmen der Gemeinsamen Erklärung über die Überprüfung der Änderungen der Ursprungsregeln infolge der Einführung des Harmonisierten Systems
Kundmachung BGBl. Nr. 49/1992× zu EG - Abkommen Österreich - EWG Änd. d. Protokolls Nr. 3 (Beschl.2/91)

Änderungen durch diese Kundmachung

EG - Abkommen Österreich - EWG Änd. d. Protokolls Nr. 3 (Beschl.2/91) neu