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BGBl. Nr. 50/1992

kundgemacht 24.01.1992
50. Kundmachung: Wiederverlautbarung des Öffnungszeitengesetzes
Kundmachung des Bundeskanzlers und des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der das Öffnungszeitengesetz wiederverlautbart wird
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