BGBl. Nr. 50/1992
50. Kundmachung: Wiederverlautbarung des Öffnungszeitengesetzes
Kundmachung des Bundeskanzlers und des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der das Öffnungszeitengesetz wiederverlautbart wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Öffnungszeitengesetz 1991
neu
§ 8aneu
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