BGBl. Nr. 529/1992
529. Verordnung: Lehrpläne für Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen
Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über Lehrpläne für Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen
Änderungen durch diese Kundmachung
Änderung der Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern
aufgehoben
Art. 1aufgehoben
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