530. Verordnung: Eignungsprüfungen, Abschlußprüfungen und Befähigungsprüfungen an Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern
Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Eignungsprüfungen, Abschlußprüfungen und Befähigungsprüfungen an Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern
Kundmachung
BGBl. Nr. 530/1992× zu Schulen zur Ausbildung v. Leibeserziehern, Sportlehrern - Prüfungen×
Änderungen durch diese Kundmachung
▾Schulen zur Ausbildung v. Leibeserziehern, Sportlehrern - Prüfungenneu§ 0↗RIS↗