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BGBl. Nr. 551/1992

kundgemacht 04.09.1992
551. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und dem Minister für Verkehr der Republik Italien nach Rn. 2010 und 10602 des ADR über die Freistellung von Aluminiumstaub und Aluminiumpulver von den Beförderungsvorschriften des ADR
VEREINBARUNG zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und dem Minister für Verkehr der Republik Italien nach Rn. 2010 und 10602 des ADR über die Freistellung von Aluminiumstaub und Aluminiumpulver von den Beförderungsvorschriften des ADR
Kundmachung BGBl. Nr. 551/1992× zu ADR - Freistellung von Aluminiumstaub und Aluminiumpulver

Änderungen durch diese Kundmachung

ADR - Freistellung von Aluminiumstaub und Aluminiumpulver neu