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BGBl. Nr. 577/1992

kundgemacht 15.09.1992
577. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 49 Bernstein Straße im Bereich der Marktgemeinden Drösing und Ringelsdorf-Niederabsdorf
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 49 Bernstein Straße im Bereich der Marktgemeinden Drösing und Ringelsdorf-Niederabsdorf
Kundmachung BGBl. Nr. 577/1992× zu Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 49 Bernstein Straße im Bereich der Marktgemeinden Drösing und Ringelsdorf-Niederabsdorf

Änderungen durch diese Kundmachung

Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 49 Bernstein Straße im Bereich der Marktgemeinden Drösing und Ringelsdorf-Niederabsdorf neu