BGBl. Nr. 581/1992
581. Luftverkehrsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Lettland samt Anhang
LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK LETTLAND
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 18neu
Artikel 18
Registrierung
Dieses Abkommen und jede Änderung davon sind bei dem Rat der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation und dem Sekretariat der Vereinten Nationen zu registrieren.