BGBl. Nr. 624/1992
624. Verordnung: Einräumung von Privilegien und Immunitäten an die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich und ihre Bediensteten sowie die Europäische Gemeinschaft und ihre Bediensteten in bezug auf das „Joint Vienna Institute“
Verordnung der Bundesregierung über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich und ihre Bediensteten sowie die Europäische Gemeinschaft und ihre Bediensteten in bezug auf das „Joint Vienna Institute“
Änderungen durch diese Kundmachung
Einräumung von Privilegien und Immunitäten an die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich und ihre Bediensteten sowie die Europäische Gemeinschaft und ihre Bediensteten in bezug auf das „Joint Vienna Institute“
aufgehoben
§ 1aufgehoben
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§ 2aufgehoben
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§ 3aufgehoben
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§ 4aufgehoben
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Privilegien und Immunitäten an die Bank für internationalen Zahlungsausgleich
neu
§ 1neu
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§ 2neu
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§ 3neu
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§ 4neu
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