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BGBl. Nr. 640/1992

kundgemacht 07.10.1992
640. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 19 Tullner Straße im Bereich der Gemeinden Judenau-Baumgarten und Langenrohr
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 19 Tullner Straße im Bereich der Gemeinden Judenau-Baumgarten und Langenrohr
Kundmachung BGBl. Nr. 640/1992× zu Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 19 Tullner Straße im Bereich der Gemeinden Judenau-Baumgarten und Langenrohr

Änderungen durch diese Kundmachung

Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 19 Tullner Straße im Bereich der Gemeinden Judenau-Baumgarten und Langenrohr neu