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BGBl. Nr. 676/1992

kundgemacht 04.11.1992
676. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 11 Mödlinger Straße im Bereich der Marktgemeinde Biedermannsdorf
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 11 Mödlinger Straße im Bereich der Marktgemeinde Biedermannsdorf
Kundmachung BGBl. Nr. 676/1992× zu Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 11 Mödlinger Straße im Bereich der Marktgemeinde Biedermannsdorf

Änderungen durch diese Kundmachung

Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 11 Mödlinger Straße im Bereich der Marktgemeinde Biedermannsdorf neu