BGBl. Nr. 676/1992
676. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 11 Mödlinger Straße im Bereich der Marktgemeinde Biedermannsdorf
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 11 Mödlinger Straße im Bereich der Marktgemeinde Biedermannsdorf
Änderungen durch diese Kundmachung
Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 11 Mödlinger Straße im Bereich der Marktgemeinde Biedermannsdorf
neu
Art. 1neu
lädt …